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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 10 LW 11/03 WA   

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https://dejure.org/2003,22985
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 10 LW 11/03 WA (https://dejure.org/2003,22985)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2003 - L 10 LW 11/03 WA (https://dejure.org/2003,22985)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2003 - L 10 LW 11/03 WA (https://dejure.org/2003,22985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 179 Abs. 1 SGG; § 579 Abs. 1 ZPO
    Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes für eine Klage; Nichtigkeitsklage wegen Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Wirksamkeit eines Ablehnungsgesuchs nach Beendigung einer Instanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes für eine Klage; Nichtigkeitsklage wegen Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Wirksamkeit eines Ablehnungsgesuchs nach Beendigung einer Instanz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 10 LW 11/03
    Das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der Beteiligte den Ablehnungsgrund erst nach Erlass der Endentscheidung des Gerichts, dem der abgelehnte Richter angehört, erfahren hat (Beschluss des BSG vom 26. Mai 2003 - B 10 LW 2/03 BH - Urteil des BSG vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 2/91 - vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. November 1992 - Az.: II ZR 230/91 - abgedruckt in BGHZ 120, 141, 144 f).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 2/91
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 10 LW 11/03
    Das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der Beteiligte den Ablehnungsgrund erst nach Erlass der Endentscheidung des Gerichts, dem der abgelehnte Richter angehört, erfahren hat (Beschluss des BSG vom 26. Mai 2003 - B 10 LW 2/03 BH - Urteil des BSG vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 2/91 - vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. November 1992 - Az.: II ZR 230/91 - abgedruckt in BGHZ 120, 141, 144 f).
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